Ist KI im Betrieb DSGVO-konform?

Jan Stolz · aktualisiert im November 2026 · 4 Minuten Lesezeit

Was die DSGVO verlangt

Sobald Kundendaten in eine KI gehen, verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Dafür brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, kurz AVV.

Außerdem müssen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung sagen, dass Sie KI einsetzen und wofür.

Cloud-Anbieter oder eigener Rechner

Die großen Anbieter bieten Geschäftsverträge mit AVV und Servern in der EU an. Damit ist der Einsatz für viele Betriebe sauber lösbar.

Für Praxen, Kanzleien und alle, die besonders sensible Daten haben, gibt es eine zweite Möglichkeit: Das Sprachmodell läuft auf einem eigenen Rechner im Haus. Dann verlassen die Daten Ihr Büro nicht. So eine KI im eigenen Haus richte ich zusammen mit meinem IT-Partner ein.

Regeln für Ihr Team

Riskant wird es, wenn Mitarbeiter private KI-Konten nutzen. Legen Sie fest, welches Werkzeug erlaubt ist und welche Daten nicht hineingehören.

Der AI Act verlangt seit 2025 außerdem, dass Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, ausreichend geschult sind.

Keine Rechtsberatung

Dieser Artikel ersetzt keine Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten. Er zeigt, worauf es ankommt, damit Sie die richtigen Fragen stellen.

Häufige Fragen

Darf ich ChatGPT mit Kundendaten nutzen?

Mit einem privaten Konto sollten Sie das nicht tun. Mit einem Geschäftskonto und AVV ist es möglich. Prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Was kostet eine KI im eigenen Haus?

Das hängt von der Größe ab. Für kleine Betriebe reicht oft ein kompakter Rechner. Ein Angebot gibt es nach dem Erstgespräch.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Das hängt unter anderem von der Zahl der Mitarbeiter ab, die regelmäßig mit Daten arbeiten. Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater oder einen Fachanwalt.

Lieber kurz reden?

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